Das Verbraucherschutzrecht stellt einen Grenzbereich zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht dar und ist ein relativ neuer interdisziplinärer Rechtsbereich, in dem sich materiell rechtliche und verfahrensrechtliche Regeln gleichermaßen vereinen. Es greift in vielerlei Hinsicht auf die Regeln des Zivilrechtes, des Handelsrechtes und des Verwaltungsrechtes zurück. Beim Verbraucherschutzrecht handelt es sich um ein facettenreiches und schwer durchschaubares Regelwerk des ungarischen und des europäischen Rechtes mit zahlreichen unterschiedlichen Rechtsquellen: Während nämlich zahlreiche Bereiche des Verbraucherschutzes bereits durch EU-Verordnungen unmittelbar geregelt werden und das Großteil der maßgeblichen ungarischen Rechtsvorschriften bereits mit einschlägigen EU-Richtlinien harmonisiert ist, so dass in Ungarn auch Unternehmen mit ausländischem Hintergrund zunächst mit bereits bekannten Anforderungen im Bereich des Verbraucherschutzes rechnen, macht der ungarische Gesetzgeber häufig von der Gelegenheit Gebrauch, strengere nationale Rechtsvorschriften zu erlassen, um ein noch höheres Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten. Unternehmen sind daher keineswegs in einer einfachen Lage: Für eine aus der Sicht des Verbraucherschutzes vorsorgliche Geschäftstätigkeit und für die Vermeidung von Geldbußen sind die genaue Kenntnis der relevanten Rechtsvorschriften und daher die Inanspruchnahme einer entsprechenden Rechtsberatung unerlässlich.
Für Ihre Fragen zum Verbraucherschutz und zum Verbraucherschutzrecht stehen wir gerne unter unseren Erreichbarkeiten zur Verfügung.