Wunderversprechende Waren, fingierte Bioprodukte und Masken im Fadenkreuz des Verbraucherschutzes dieses Jahr

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Das ungarische Ministerium für Innovation und Technologie (ITM) hat unlängst eine 48-Punkte-Liste veröffentlicht, aus der hervorgeht, in welchen Themenbereichen bzw. Branchen welche Produkte dieses Jahr geprüft werden sollen. Eine Vorbereitung auf die Kontrolle ist auf jeden Fall zu empfehlen, zumal die Entscheidung der Verbraucherschutzbehörde nur gerichtlich angefochten werden kann.

Dieses Jahr werden sich Anbieter wunderversprechender Waren und mangelhafter Schutzmasken sowie Vergnügungsparks einer erhöhten Aufmerksamkeit seitens der ungarischen Verbraucherzentralen erfreuen können. Auch im Gebrauchtwagenhandel und beim Greenwashing des eigenen Angebots ist Vorsicht geboten. Ungarische Verbraucherschutzbehörden waren bereits im vorigen Jahr sehr aktiv.

Schutzmasken im Fadenkreuz der Behörden

Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie werden FFP Atemschutzmasken und einfache Mund-Nasen-Bedeckungen, die im herkömmlichen und im Online-Handel angeboten werden, strenger kontrolliert. Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Kontrolle der Einhaltung der ab 1. Januar 2021 wesentlich geänderten Vorschriften für die gesetzliche Garantie, auch wenn ungarische Verbraucherschutzbehörden selbstverständlich nicht nur und ausschließlich auf Aspekte der Garantie fokussieren werden.

„Der Schutz des Verbrauchers im Internethandel ist seit mehr als einem Jahr generell ein deklariertes Schwerpunktziel des ungarischen Verbraucherschutzes“ – erklärt Rechtsanwältin Dr. Andrea Magdolna Nagy, Leiterin des Kompetenzteams Verbraucherschutz von Cerha Hempel Budapest, in einer Pressemitteilung an forbes.hu. Dementsprechend definieren die jährlichen Prüfprogramme des Verbraucherschutzes für dieses Jahr u. a. auch Prüfbereiche wie

den Online-Handel bzw. den Vertrieb von „wunderversprechenden Produkten“ und Gutscheinangebote im Internet.

Nach einer Pause von mehreren Jahren wird die Wahrung der Verbraucherrechte auch im Gebrauchtwagenhandel erneut unter die Lupe genommen, während die immergrünen Bereiche der Verbraucherschutzkontrollen wie Werbeverkaufsveranstaltungen sowie das Beschwerdemanagement von Händlern, elektronischen Kommunikationsdiensten und Anbietern öffentlicher Dienstleistungen auch im Jahr 2021 nicht aus dem Prüfprogramm der Behörden fehlen werden.

Auch Greenwashing im Visier

Priorität genießt des Weiteren auch die Sanktionierung der Irreführung der Verbraucher: Im Fadenkreuz der behördlichen Kontrollen stehen etwa die irreführenden Kennzeichnungen bei

Nahrungsergänzungsmitteln und sog. saisonalen Produkten, und als Neuigkeit stehen auch die Prüfung von Geschäftspraktiken, die auf Nachhaltigkeit Bezug nehmen, sowie die Sanktionierung von unwahren Umweltaussagen auf der Tagesordnung.

In allen Branchen sollten Werbehersteller berücksichtigen, dass eine andere Behörde, nämlich das Ungarische Kartellamt (GVH), vor wenigen Wochen eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Grünes Marketing“ veröffentlicht hat, die zahlreiche nützliche Ratschläge enthält, wie unbegründete und die Verbraucher irreführende sog. Umweltaussagen oder eine Grünfärberei der Produkte vermieden werden können.

Die Verwendung der Bezeichnungen „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „Bio-“ / „Öko-“ und „abbaubar“ sowie ähnlicher Attribute und die Anwendung damit zusammenhängender Symbole und Gütezeichen sollten auf jeden Fall kritisch überprüft werden, zumal das Vorgehen gegen die Marketingstrategie der Greenwashing im Jahr 2021 sogar von zwei ungarischen Behörden auf ihre Fahne geschrieben wurde.

Vergnügungs- und Abenteuerparks bleiben ebenfalls nicht verschont

„Ziel ist es nach wie vor, möglichst viel gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen bzw. vom Verbraucher zurückzurufen, um Risiken für Leib, Leben und Gesundheit vorzubeugen.“

Aus diesem Grund müssen die Vertreiber von Spielwaren und Elektrogeräten das ganze Jahr über mit Kontrollen, die auch Laboruntersuchungen umfassen, rechnen.

Im Laufe des Jahres werden auch stationäre und fahrende Vergnügungsparks, Abenteuerparks, im Freien errichtete Fitnessanlagen, Kletterparks, Wasserfreizeitparks und Spielplatzgeräte einer Prüfung auf Betriebssicherheit durch die Marktaufsicht unterzogen.

Kontrolliert werden ferner Kleidungsstücke für Säuglinge und Kleinkinder, und auch Händler von Textilwaren aus angeblich reiner Baumwolle sowie von Bauprodukten, Schulbedarf und Kinderbetreuungsartikeln sind gut beraten, sich auf eine Kontrolle durch den Verbraucherschutz vorzubereiten. Außerdem ist zu beachten, dass Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung die Marktüberwachungsbehörden ab 16. Juli 2021 mit neuen Aufgaben und Kompetenzen ausstattet.

Das aus 48 Punkten bestehende volle Prüfprogramm kann hier eingesehen werden. Im Programm sind indes nur die Bereiche, in denen sicherlich mit Kontrollen zu rechnen ist, namhaft gemacht, wobei auch Beschwerden und Anzeigen seitens der Verbraucher zu behördlichen Kontrollen führen können und die Verbraucherschutzbehörden auch auf eigene Initiative oder im Rahmen themenbezogener Sonderprüfungen tätig werden können.

Die Verbraucherschutzbehörden werden ihre Kontrollen 2021 als Teil des zuständigen Verwaltungsamtes des jeweiligen ungarischen Komitats durchführen. Da es sich dabei um ein einstufiges behördliches Verfahren handelt, kann die im Verfahren gefällte Entscheidung der Behörde nur noch gerichtlich angefochten werden.

Ein Beitrag von Dr. Andrea Magdolna Nagy, Rechtsanwältin, Leiterin des Kompetenzteams Verbraucherschutz

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