Zusammen mit Advantage Austria Budapest freuen wir uns auf unser nächstes gemeinsames Webinar am 9. Juni 2021 von 14:00 bis 15:00 Uhr zum Thema „Onlinehandel – Verbraucherschutz und Umsatzsteuer in Ungarn“.
Die maßgebenden verbraucherrechtlichen Vorschriften sind binnen der EU zwar harmonisiert, mit nationalen Unterschieden muss jedoch immer noch gerechnet werden. Dr. Andrea Magdolna Nagy, die Leiterin unseres Kompetenzteams Verbraucherschutz, informiert Sie gerne über die obligatorischen B2C Informationen, die auch österreichische Unternehmen ihren ungarischen Kunden im Onlinehandel bereitstellen müssen, um potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Die Aktualität des Themas unterstreicht die Tatsache, dass die Verbraucherschutzbehörden in Ungarn – im Gegensatz zu den Behörden anderer EU-Länder – proaktiv vorgehen. Die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller erforderlichen B2C Information (z. B. AGB, Garantiescheine etc.) wird in Ungarn von den Verbraucherschutzbehörden gemäß deren offiziellem Prüfungsprogramm für 2021 ganzjährlich intensiv geprüft, und die Nichteinhaltung der Vorschriften wird mit Geldbußen sanktioniert. Falls die verbraucherschutzrechtlichen Rechtswidrigkeiten in 3 EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig vorhanden sind oder den Verbrauchern gefährliche Produkte angeboten werden, kann es sogar zum Blockieren der Websites des Händlers kommen. Auch die B2C Kommunikation über Nachhaltigkeit und die Werbekommunikation, die auf die Corona-Situation Bezug nimmt, steht im Fadenkreuz der Untersuchungen. In der Präsentation unserer Expertin erhalten Sie einen Überblick über die sog. „Worst Practices” und die ersten behördlichen Erfahrungen mit der Einhaltung der obligatorischen Garantieregelungen in deutscher Sprache. Weitere Information finden Sie:
· auf wko.at (Zielgruppe: AT Firmen): hier
· auf advantageaustria.org (Zielgruppe: HU-Firmen): auf Ungarisch hier und auf Deutsch hier
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!